Feststellanlagen Unterweisung

nach DIN 14677

 

Sicherheit beginnt mit dem richtigen Wissen

Was passiert, wenn eine Brandschutztür im Ernstfall nicht schließt? Im Brandfall können Sekunden entscheidend sein. Deshalb ist es wichtig, dass Feststellanlagen zuverlässig funktionieren und regelmäßig geprüft werden.

In unserer FSA-Unterweisung nach DIN 14677 lernen Sie praxisnah, wie Sie die vorgeschriebenen Funktionsprüfungen durchführen, Mängel frühzeitig erkennen und Prüfergebnisse korrekt dokumentieren. Unsere erfahrenen Fachleute zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt – verständlich, kompakt und direkt an einer Feststellanlage.

Mehr Sicherheit im Alltag. Mehr Wissen für den Ernstfall. Erweitern Sie Ihre Fachkenntnisse und melden Sie sich jetzt zur Schulung bei Heinzl Brandschutztechnik an.

Brandsimulation im Lager

Unterweisung für eingewiesene Personen an Feststellanlagen nach DIN 14677

Brandschutztüren schützen Leben – aber nur, wenn sie im Ernstfall zuverlässig schließen.

Brandschutz- und Rauchschutztüren gehören zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen eines Gebäudes. Im Brandfall verhindern sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch und schützen damit Menschenleben, Fluchtwege und Sachwerte.

Damit Brandschutztüren im täglichen Betrieb offenstehen können, werden häufig sogenannte Feststellanlagen eingesetzt. Diese sorgen dafür, dass Türen im Normalbetrieb offen gehalten werden und sich bei einer Raucherkennung automatisch schließen.

Doch wer überprüft regelmäßig, ob diese lebenswichtige Funktion tatsächlich gewährleistet ist?

In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass viele Gebäudebetreiber ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Funktionsprüfung von Feststellanlagen nicht ausreichend nachkommen. Häufig wird angenommen, dass die jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb bereits ausreicht.

Das ist jedoch nicht der Fall.

Mit unserer praxisorientierten Unterweisung vermitteln wir Ihren Mitarbeitern das notwendige Wissen, um die regelmäßigen Funktionsprüfungen an Feststellanlagen eigenverantwortlich durchzuführen und ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Regelmäßige Funktionsprüfungen sind vorgeschrieben

Die DIN 14677-1 sowie die jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen beziehungsweise Bauartgenehmigungen regeln die Anforderungen an die Instandhaltung von Feststellanlagen.

Dabei wird zwischen der regelmäßigen Funktionsprüfung und der jährlichen Wartung unterschieden.

Regelmäßige Funktionsprüfung:

  • Grundsätzlich monatlich durch eine eingewiesene Person.
  • Nach zwölf aufeinanderfolgenden mangelfreien monatlichen Funktionsprüfungen kann das Prüfintervall, sofern die maßgeblichen Vorgaben dies zulassen, auf maximal drei Monate verlängert werden.
  • Durchführung und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Jährliche Wartung:

  • Spätestens alle zwölf Monate.
  • Durchführung durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal.
  • Die jährliche Wartung ersetzt nicht die regelmäßige Funktionsprüfung durch den Betreiber.

Mit unserer Unterweisung unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen zuverlässig in Ihre betriebliche Organisation zu integrieren.

Was erwartet Sie in unserer Schulung?

Unsere Unterweisung verbindet die wichtigsten rechtlichen und normativen Grundlagen mit der praktischen Anwendung direkt an einer Feststellanlage.

Schulungsinhalte:

  • Grundlagen zu Brandschutz- und Rauchschutztüren
  • Aufbau und Funktionsweise von Feststellanlagen
  • Anforderungen der DIN 14677 und der bauaufsichtlichen Zulassungen
  • Aufgaben und Verantwortung des Gebäudebetreibers
  • Aufgaben einer eingewiesenen Person
  • Durchführung von Sichtkontrollen und Funktionsprüfungen
  • Praktische Funktionsprüfung an einer Feststellanlage
  • Erkennen von Störungen und typischen Mängeln
  • Richtiges Verhalten bei festgestellten Funktionsstörungen
  • Dokumentation der Prüfungen und Prüfergebnisse
  • Abgrenzung zwischen Funktionsprüfung und fachgerechter Wartung

Unser Ziel: Nach der Unterweisung sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die vorgesehenen regelmäßigen Funktionsprüfungen selbstständig durchzuführen, Auffälligkeiten zu erkennen und bei Mängeln die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.

Für wen ist die Unterweisung geeignet?

Unsere Schulung richtet sich insbesondere an:

  • Hausmeister und Haustechniker
  • Mitarbeiter im Facility Management
  • Mitarbeiter aus der Gebäude- und Objektverwaltung
  • Mitarbeiter der technischen Instandhaltung
  • Brandschutzbeauftragte
  • Verantwortliche für den Gebäudebetrieb

Besondere technische Vorkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich.

 

Praxisnah lernen bei Heinzl Brandschutztechnik

In unserem Schulungszentrum in Wangen im Allgäu vermitteln Ihnen erfahrene Fachleute aus der Brandschutztechnik das notwendige Wissen verständlich, kompakt und praxisorientiert.

Dabei steht nicht nur die Theorie im Vordergrund. Die Teilnehmer lernen anhand einer Feststellanlage, worauf es bei der Sichtkontrolle und Funktionsprüfung tatsächlich ankommt.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen.

Nach der Teilnahme erhalten Sie einen Nachweis über die durchgeführte Unterweisung.

Jetzt zur Unterweisung anmelden

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Brandschutztüren im Ernstfall zuverlässig schließen.

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und schaffen Sie die Grundlage für regelmäßige, fachgerechte und nachvollziehbar dokumentierte Funktionsprüfungen Ihrer Feststellanlagen.

Wir freuen uns, Sie in unserem Schulungszentrum in Wangen im Allgäu begrüßen zu dürfen.

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Heinzl Brandschutztechnik GmbH

Telefon: 07520 96076

E-Mail: info@heinzlbrandschutz.de

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Wir helfen Ihnen gerne in allen Belangen rund um das Thema Brandschutz.

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