Frühzeitige Warnung anwesender Personen im Brandfall
Brandschutz geht uns alle an. Bisher gibt es in fast allen Bundesländern die Rauchmelderpflicht für den Wohnbau und für große Zweckbauten die Pflicht einer Brandmeldeanlage. Dazwischen klaffte eine enorme Gesetzeslücke für Sonderbauten wie Kindertagesstätten, Hotels (bis 60 Betten in Baden-Württemberg, in Bayern bis 30 Betten), Heime und Restaurants.
Um diese Lücke zu schließen wurde jetzt ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Die DIN VDE V 0826-2 ist der Lückenschluss mit Rechtssicherheit und regelt die Projektierung, den Aufbau und den Betrieb von Brandwarnanlagen in Sonderbauten.
Wir bieten Ihnen Full-Service rund um Brandmeldeanlagen
Haben Sie eine Frage zu Brandwarnanlagen?
Wir helfen Ihnen gerne in allen Belangen rund um das Thema Brandschutz.