Einhaltung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen
Für unsere Kunden fertigen wir Unterlagen an, die für den Baugenehmigungsprozess eines Gebäudes notwendig sind. Dabei ist die Fachkenntnis von Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz insbesondere bei Sonderbauten (Gebäude mit besonderer Nutzung) und dem Geschosswohnungsbau gefragt. Es schließt aber auch Teilbereiche von Gebäuden (Nutzungseinheiten) mit ein. Hier haben wir die richtigen Ansprechpartner für Ihre Projekte in Baden Württemberg und Bayern.
Zu den Unterlagen gehören Gutachten, die sich fachlich in Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte und Gutachterliche Stellungnahmen gliedern. Diese bewerten die Gebäude und stellen sicher, dass die bauordnungsrechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Für solche Gutachten fertigen wir Brandschutzpläne an, um die erforderlichen Maßnahmen im Gebäude verständlich darzustellen. Wir erarbeiten aber auch Feuerwehrpläne sowie Flucht-und Rettungspläne und wenn erforderlich Zimmerpläne für Beherbergungsstätten.
Haben Sie eine Frage zu Brandschutzgutachten?