Regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z.B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.
Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Gerne führen wir für Sie die Unterweisung für Ihre Mitarbeiter nach § 6 ArbStättV, ASR 2.2, und DGUV Vorschrift durch.
Die Unterweisung findet in unseren Schulungszentrum in Wangen im Allgäu statt. Ab einer Teilnehmerzahl von min. 10 Personen kann die Schulung bei Ihnen vor Ort statt finden.
Haben Sie eine Frage zur Unterweisung?